Aktuelles aus der Branche

 

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat zweit-instanzlich entschieden (Az.: 9 Sa 1207/13 v. 24. März 2014), dass ein Arbeitsgeber Mitarbeitern das Mitbringen ihres Hundes ins Büro untersagen darf.

Ein Arbeitgeber könne im Rahmen des Direktionsrechts die Bedingungen, unter denen Arbeit zu leisten ist, festlegen. Hierzu gehöre auch, ob und unter welchen Bedingungen ein Hund mit ins Büro gebracht werden dürfe.

Das Gericht berief sich auf die Beweisaufnahme, die belegte, dass von der Hündin der Mitarbeiterin Störungen des Arbeitsablaufs ausgingen und andere Kollegen sich bedroht und gestört fühlten.

So finden Sie uns ...

Weißschuh GmbH

Bismarckstr. 21-23
D-32257 Bünde

Telefon: +49 5223 65969 0
Telefax: +49 5223 65969 99

E-Mail:

Mo - Fr    9:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do 13:00 - 16:00 Uhr

Go to top