Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden 2010 über 187.000 Ehen geschieden, das ist mehr als jede zweite im Vergleich zur Anzahl der im gleichen Zeitraum geschlossenen Ehen. Jeder Ehepartner sollte sich bei einer Scheidung jedoch nicht nur über die Teilung von Hab und Gut Gedanken machen. Denn es können in einigen Bereichen Absicherungslücken entstehen, beispielsweise weil man durch die Scheidung nicht mehr mitversichert ist.

Bei einer Trennung zieht in der Regel ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Damit ändert sich nicht nur die Wohnungssituation, sondern in vielen Fällen auch der bestehende Versicherungsschutz. Grundsätzlich sollte ein Auszug eines (Ehe-)Partners umgehend jedem Versicherer gemeldet werden, bei dem ein Vertrag besteht.

Hat sich die Bankverbindung desjenigen geändert, der die Versicherungsprämien zahlt, muss auch diese mitgeteilt werden. Damit könnten eine Nichtzahlung der Prämien sowie unnötige Mahnkosten bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes verhindert werden. Oftmals gehen während einer Trennung wichtige Unterlagen wie bestehende Versicherungs-Policen „verloren“. Jeder sollte daher prüfen, ob die für ihn wichtigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Darauf sollten Sie im Falle der Trennung umbeding achten:

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Schaden: +49 5223 65969 80

 

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