Als ehrbare Kaufleute haben sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weißschuh GmbH einem freiwilligen Verhaltenskodex (code of conduct) unterworfen.
Damit Sie wissen, worauf Sie sich bei einer Zusammenarbeit mit uns verlassen können.
Wir sind als zertifizierter Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig.
Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich in Ihrem Auftrag und in Ihrem Interesse gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen - im Unterschied zu Versicherungsvertretern oder –agenten und Versicherungsangestellten - an Ihrer Seite.
Wir nehmen dabei ausschließlich Ihre Interessen wahr und sind nicht Erfüllungsgehilfe der Versicherer.
Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer auf unseren Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden könnten, lassen wir nicht zu. Dies gilt insbesondere auch für umsatzbezogene Vergütungsregelungen.
Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir Ihren Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche, Ziele und individuellen Risikoverhältnisse. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte. Allein Sie entscheiden, wann, wo und wie der Versicherungsschutz letztendlich hergestellt wird.
Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten, welche sowohl Ihre Wünsche als auch unsere Empfehlungen enthalten.
Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung.
Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir, solange Sie uns durch einen Maklervertrag dazu beauftragt haben, für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung Ihres Versicherungsschutzes zur Verfügung. Die Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt natürlich immer auch unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge.
Beim Wechsel eines Versicherers können sich Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen ergeben. Bei unserem Rat wägen wir auch auf Grund unserer eigenen Erfahrung ab, ob ein Wechsel unter Berücksichtigung aller Umstände (z.B. Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers) für Sie vorteilhaft ist.
Auch aus diesem Grunde sind Aus- und Fortbildung für unsere qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen ständig aus und weiter.
Wir unterstützen Sie natürlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten und betreuten Verträgen, soweit dies im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich ist.
Und selbstverständlich halten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein, insbesondere
Sollte es wider Erwarten doch einmal zu Unstimmigkeiten in unserer Zusammenarbeit kommen, steht Ihnen mit dem bewährten Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zur Verfügung.