Sie leben mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen und planen Ihre gemeinsame Zukunft.
Wenn Sie beide berufstätig sind, haben Sie sich an ein auskömmliches Haushaltseinkommen gewöhnt.
Um bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht auf Ihren Lebensstandard verzichten zu müssen, sollten Sie sich beide über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Denn die gesetzliche Rentenversicherung kann im Ernstfall die Lücken nicht schließen. Auch falls Sie später einmal Kinder haben möchten, sollten Sie bereits jetzt deren Versorgung sicherstellen.
Falls Sie beide in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können Sie das Haushaltseinkommen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung gegen Verdienstausfälle im Krankheitsfall absichern und außerdem die zahlreichen Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Auf Wunsch genießen Sie sogar die gleiche Behandlung wie Privatpatienten.
Auch für die Zeit im Alter sollten Sie bereits jetzt vorsorgen: Denn heute ist schon absehbar, dass Sie allein mit der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Ihren Lebensstandard nicht halten können. Im Alter benötigen Sie zusätzliches Einkommen. Je früher Sie mit Ihrer privaten Altersvorsorge anfangen, desto besser. Beispielsweise durch eine private Rentenversicherung.
Viel Zeit und Geld verlieren Sie beim Verlust Ihrer Einrichtungsgegenstände und Wertsachen aus Ihrer Wohnung. Dagegen hilft Ihnen nur eine Hausratversicherung, denn diese schützt Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Einrichtung, z. B. bei Bränden oder Einbruchdiebstahl. Schließlich sichert Sie eine Rechtsschutz-Versicherung gegen die unkalkulierbaren Kosten einer längeren juristischen Auseinandersetzung. Verzichten Sie nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht!
Wir analysieren Ihren Versicherungsbedarf umfassend und unabhängig. Lassen Sie sich überzeugen!
Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sorgen.
Jahrgänge ab 1961 erhalten keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie berufsunfähig werden. Es wird lediglich eine Basisversorgung in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, die erst dann fließt, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind relativ hoch. Daher ist es umso wichtiger, die Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Sofern Sie sich in jungen Jahren entscheiden, zahlen Sie wesentlich geringere Beiträge und auch gesundheitlich stimmt noch alles. Denn: Sofern Sie ernsthaft krank werden sollten, erhalten Sie oft keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr – oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.
Hinweis: Beamte stolpern öfter über den Begriff der Dienstunfähigkeitsversicherung. Dahinter verbirgt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter und lassen Sie auch im Versicherungsfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass Sie Ihr Vermögens bzw. das Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen - die finanziellen Folgen sind verheerend.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Unsere Informationsbroschüre zur Haftpflichtversicherung können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von versicherten Gefahren entstehen kann.
So ist Ihr Besitz durch eine Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ebenso versichert wie beispielsweise gegen Raub, Hagel oder Vandalismus. Wahlweise können Sie auch weitere Elementarschäden, wie beispielsweise Überschwemmungen oder Erdbeben mitversichern, ebenso Glasbruch und den einfachen Diebstahl von Fahrrädern.
Als Hausrat gelten alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso - in gewissen Grenzen - Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck.
Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung Ihrer Hausratversicherung. Faustformeln der Versicherer wie etwa "Quadratmeter Wohnfläche mal EUR 650,00" bewahren vor einer Unterversicherung.
Unsere Informationsbroschüre zur Hausratversicherung können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.
Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Außerdem können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden.
Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z.B.
Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts.
Verschiedene Rechtsschutzleistungen sind außerdem als Pakete versicherbar.
Arbeits-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufs-Rechtsschutz enthalten.
Außerdem zählt zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Straf-Rechtsschutz.
Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist. Rufen Sie uns einfach an.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Unsere Informationsbroschüre zur Unfallversicherung können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.
Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.
Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.
Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung verzichten zu müssen, ist keine gute Alternative, abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert.
Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert.
Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.
Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren.
Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende Lösung.
Steigende Beiträge für weniger Leistung - darüber ärgern sich viele Kassenpatienten. Doch es gibt Auswege: Entweder eine Krankenzusatzversicherung abschließen oder direkt in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Mit der privaten Krankenversicherung ist es wie mit der Partnerwahl. Es ist eine individuelle Entscheidung, die möglichst ein Leben lang Bestand haben soll. Zumindest für die Versicherung gilt: Spielregeln verhelfen zur richtigen Entscheidung. Vor dem Antrag ist es notwendig die eigenen Ansprüche an den Schutz zu klären und eine Prioritätenliste aufzustellen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und der richtigen Tarife. Rufen Sie uns einfach an.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus und an den versicherten Gebäudebestandteilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektrische Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen.
Ein moderner Versicherungsschutz umfasst unter anderem den Schutz des Hauses vor den Folgen von
Wenn Sie möchten, kann Ihr Haus ergänzend gegen weitere so genannte Elementargefahren, wie etwa
versichert werden.
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen entweder Reparaturkosten oder zahlt Entschädigungen, maximal bis zur Höhe des Versicherungswertes.
Bei der Wohngebäudeversicherung sind die korrekte Bemessung der Versicherungssumme und die Gestaltung des Versicherungsschutzes entscheidend. Denn gerade Elementargefahren kommen oft völlig unerwartet, verursachen aber riesige Schäden. Und das kann verheerende finanzielle Folgen haben, falls Sie nicht richtig abgesichert sind – insbesondere, wenn das Wohneigentum als Ihre Zukunftsabsicherung gedacht war oder noch gar nicht abbezahlt wurde.
Wir helfen Ihnen gerne bei der optimalen Absicherung, damit Sie Ihr Wohneigentum nicht unnötig aufs Spiel setzen müssen. Rufen Sie uns einfach an.
Unsere Informationsbroschüre zur Wohngebäudeversicherung können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.
Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Private Haftpflichtversicherung - auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.
Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie meist zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Denn entsprechend § 836 BGB sind Sie als Grundstücksbesitzer z. B. für Schäden durch Gebäudeeinsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen verantwortlich.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor häufigen potenziellen Gefahren, die für die Mieter und Besucher Ihres Hauses oder auch Passanten und Nachbarn drohen, beispielsweise unzureichend gestreute Wege rund um das Haus im Winter, das Herabfallen lockerer Dachziegel oder, oder, oder ...
Sie ist damit unerlässlich zum Schutz gegen unkalkulierbare Risiken.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Sie haben auf Ihrem Grundstück einen Heizöltank? Dann wissen Sie, dass bereits kleine Mengen Öl erhebliche Mengen von Trinkwasser verseuchen können.
Wussten Sie auch, dass Sie - unabhängig von der Schuldfrage - als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, also auch von Heizöltanks, in unbegrenzter Höhe für die daraus entstehenden Schäden haftbar sind?
Leicht kann daraus eine Katastrophe werden, falls durch ein Leck in Ihrem Tank z. B. das Grundwasser oder ganze Naturschutzgebiete verseucht werden. Reinigung und Entsorgung von verseuchtem Erdreich und verseuchten Gewässern sind immer mit hohem finanziellem Aufwand verbunden, denn dafür sind Spezialfirmen erforderlich. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Aufwände und ist daher unerlässlich, falls Sie einen Öltank besitzen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung und Konzeption Ihres Versicherungsschutzes.
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Vertrag: | +49 5233 65969 20 |
Schaden: | +49 5223 65969 80 |
Weißschuh GmbH
Bismarckstr. 21-23
D-32257 Bünde
Telefon: | +49 5223 65969 0 |
Telefax: | +49 5223 65969 99 |
E-Mail:
Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do 13:00 - 16:00 Uhr
(c) 2018 Weißschuh GmbH