Jetzt wird’s Ernst:
Sie haben sich für eine Ausbildung entschieden und machen damit den ersten Schritt ins richtige Berufsleben.
Falls Sie ein Auto besitzen, benötigen Sie per se mindestens Versicherungsschutz für die KFZ-Haftpflicht. Darüber hinaus empfiehlt es sich, je nach Alter des Fahrzeuges über eine Kaskoversicherung nachzudenken. Hier gibt es zwei Alternativen (ausführen KT/KV).. Auch ohne Auto genießen Sie bspw. bei Reisen ins Ausland keinen umfassenden Versicherungsschutz, so dass sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfiehlt.
Haben Sie bereits eine eigene Wohnung, sollten Sie erwägen, sich auch vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung oder Verlust (z. B. Brand oder Einbruchdiebstahl) Ihrer Einrichtungsgegenstände mit einer Hausratversicherung zu schützen. Denn gerade in der Ausbildung ist das Einkommen ja nicht so hoch, dass alles sofort locker ersetzt werden könnte.
Bleibt am Monatsende trotzdem etwas vom Einkommen übrig, können Sie beginnen, für die eigene Zukunft vorzusorgen und Vermögen aufzubauen. Dies muss nicht gleich für die eigene Wohnung oder die Rente sein: Sie können auch andere größere Anschaffungen darüber finanzieren und sich Ihre zukünftigen Wünsche erfüllen.
Bei der optimalen Absicherung und Zukunftsplanung unterstützen wir Sie gerne.
Viele Arbeitnehmer sind wegen eines Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben nicht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Andere wiederum sind freiwillig gesetzlich versichert, sei es wegen der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen oder aus anderen Gründen.
Für viele, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen oder wollen, bietet sich aber durch den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, bessere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Wir suchen für Sie gerne die leistungsstarken Krankenkassen und unterstützen Sie beim Kassenwechsel.
Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.
Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.
Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung verzichten zu müssen, ist keine gute Alternative, abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert.
Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert.
Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Unsere Informationsbroschüre zur Unfallversicherung können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.
Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sorgen.
Jahrgänge ab 1961 erhalten keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie berufsunfähig werden. Es wird lediglich eine Basisversorgung in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, die erst dann fließt, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind relativ hoch. Daher ist es umso wichtiger, die Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Sofern Sie sich in jungen Jahren entscheiden, zahlen Sie wesentlich geringere Beiträge und auch gesundheitlich stimmt noch alles. Denn: Sofern Sie ernsthaft krank werden sollten, erhalten Sie oft keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr – oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.
Hinweis: Beamte stolpern öfter über den Begriff der Dienstunfähigkeitsversicherung. Dahinter verbirgt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter und lassen Sie auch im Versicherungsfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit jeher ein Instrument, das Arbeitgebern ermöglicht, die eigenen Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und auch ein Stück weit soziale Verantwortung für diese zu übernehmen.
Maßgeblich in der betrieblichen Altersversorgung ist zunächst das Arbeitsrecht. Die ggf. abgeschlossenen Lebensversicherungen dienen der Finanzierung dieser Ansprüche. Auch gilt es zu unterscheiden, ob die Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung
Bei einer reinen Arbeitgeberfinanzierung können Sie sich also (ggf. mit Wartezeiten) über den Erwerb von Rentenansprüchen gegenüber dem Betrieb freuen.
Sie als Arbeitnehmer haben zudem seit 2002 ein Recht auf Entgeltumwandlung. Das geschieht, indem Sie auf zukünftige Gehaltsbestandteile verzichten, um daraus einen Teil Ihrer Altersvorsorge zu finanzieren (§1a BetrAVG). Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen. Andernfalls können Sie als Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für Sie eine Direktversicherung abschließt. Die Auswahl des Versorgungsträgers (= i.d.R. Versicherungsgesellschaft) obliegt aber Ihrem Arbeitgeber.
In der Praxis wird aufgrund der einfachen Verwaltung oft der Durchführungsweg der Direktversicherung gewählt. Dies sind meistens spezielle Tarife von Lebensversicherern, mit denen Ihre Anwartschaft auf eine Betriebsrente finanziert wird. Oft werden mehrere Mitarbeiter zu sog. Kollektiven zusammengefasst, wodurch höhere Leistungen möglich sind. Als (Betriebs-)Gemeinschaft spart es sich also deutlich effizienter! Viele Arbeitgeber schießen bei einer Entgeltumwandlung oft auch einen Teil als Arbeitgeberzuschuss zu.
Die einmal umgewandelten Entgeltbestandteile münden direkt in eine sogenannte unverfallbare Anwartschaft. Die einmal so aufgebauten Ansprüche kann Ihnen also keiner mehr nehmen! Das gilt auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers, denn für Ihre Rente stehen entweder die Versicherungsgesellschaft oder der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Als Arbeitnehmer gilt, dass die betriebliche Altersversorgung auch im Rahmen einer Entgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase zu einer der effizientesten Vorsorgemaßnahmen gehört. Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welcher Weg für Sie am günstigsten ist, teilen wir Ihnen gerne mit.
Wir helfen Ihnen gerne im Bereich der betrieblichen Altersversorgung weiter. Rufen Sie uns einfach an.
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von versicherten Gefahren entstehen kann.
So ist Ihr Besitz durch eine Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ebenso versichert wie beispielsweise gegen Raub, Hagel oder Vandalismus. Wahlweise können Sie auch weitere Elementarschäden, wie beispielsweise Überschwemmungen oder Erdbeben mitversichern, ebenso Glasbruch und den einfachen Diebstahl von Fahrrädern.
Als Hausrat gelten alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso - in gewissen Grenzen - Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck.
Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung Ihrer Hausratversicherung. Faustformeln der Versicherer wie etwa "Quadratmeter Wohnfläche mal EUR 650,00" bewahren vor einer Unterversicherung.
Unsere Informationsbroschüre zur Hausratversicherung können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Vertrag: | +49 5233 65969 20 |
Schaden: | +49 5223 65969 80 |
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