Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Private Haftpflichtversicherung - auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.
Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden.
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von versicherten Gefahren entstehen kann.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus und an den versicherten Gebäudebestandteilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektrische Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen.
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sorgen.
Als ergänzende Absicherung zu einer Pflegerenten-, Pflegetagegeld oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, können auch die sog. Grundfähigkeiten abgesichert werden. Diese werden in einem Katalog nach primären und sekundären Fähigkeiten sortiert. Primär sind i.d.R. das Sehen und das Sprechen. Als sekundär würde man beispielsweise das Treppensteigen oder das Sitzen einstufen. In der Regel erfolgt die Leistung als monatliche Rentenzahlung.
Ähnlich wie die Grundfähigkeitsversicherung, stellt auch die Absicherung von schweren Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung) eine Form der ergänzenden Vorsorge dar. Versichert sind diverse Krankheiten, die in einem Katalog zusammengefasst sind. Bei Diagnose einer der gelisteten Krankheiten (z.B. Schlaganfall oder Krebs) wird eine Versicherungssumme fällig.
Steigende Beiträge für weniger Leistung - darüber ärgern sich viele Kassenpatienten. Doch es gibt Auswege: Entweder eine Krankenzusatzversicherung abschließen oder direkt in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Die Eingriffe des Staats in das Sozialsystem der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Wirkung. Grundsätzlich handelt es sich bei nahezu allen Vorhaben und Maßnahmen um eine teilweise Abkehr vom Generationenvertrag und dem Umlageverfahren.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit jeher ein Instrument, das Arbeitgebern ermöglicht, die eigenen Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und auch ein Stück weit soziale Verantwortung für diese zu übernehmen.
Die staatliche Förderung der Basisrente setzt auf eine ansteigende steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und eine gleichzeitige Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rentenzahlung. Am Ende dieser Entwicklung sollen eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (in der Ansparphase) und eine volle Besteuerung der Rentenzahlungen (in der Rentenbezugsphase) stehen.
Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystem also die erste Ergänzung zu der Basisversorgung.
Bei einer Risikolebensversicherung steht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme fällig.