Richtig in das Unternehmen integriert, kann die betriebliche Altersvorsorge für alle Beteiligten sehr lukrativ sein. Neben verschiedenen steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und ggf. auch bilanziellen Vorteilen, ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) vor allem ein Mittel zur Bindung und Motivation von Mitarbeitern.
Als Arbeitgeber sollten Sie folgende Punkte bedenken:
In der betrieblichen Altersversorgung findet gedanklich eine klare Trennung zwischen der arbeitsrechtlichen Seite und den i.d.R. versicherungstechnischen Finanzierungsmodellen und deren Bedingungswerk statt. Auch gilt es zu unterscheiden, ob die Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung
Grundsätzlich eröffnen sich 5 Durchführungswege mit einigen Besonderheiten*:
* Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der groben Orientierung innerhalb der möglichen Durchführungswege. Der besseren Übersicht wegen haben wir einige Besonderheiten verkürzt oder gar nicht dargestellt.
** BBG = Beitragsbemessungsgrenze
Für Arbeitnehmer gilt, dass die betriebliche Altersversorgung auch im Rahmen einer Entgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase zu einer der effizientesten Vorsorgemaßnahmen gehört. Zudem haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG).
Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.