„Die Rente ist sicher“ – kaum ein politischer Satz brannte sich in die Köpfe der Deutschen ein wie dieser. Und kaum eine Aussage hat dabei so an Glaubwürdigkeit verloren wie diese. Das zeigt eine repräsentative Studie, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung durchgeführt hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12. März 2014 entschieden (Az.: IV ZR 306/13), dass ein Versicherer selbst dann vom Vertrag, in dessen Antrag ein Versicherungsnehmer oder sein beauftragter Makler arglistig falsche Angaben gemacht hat, zurücktreten könne, wenn er den Versicherten im Antragsformular nicht oder nicht ausreichend über die Folgen von Falschangaben belehrt habe.
Der Patient hat dazu die Möglichkeit beispielsweise durch eine Erklärung im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder im Zusammenhang mit seiner Einwilligung zur Operation.
Der Bundesverband "Der Ruhestandsplaner BDRD e.V." kritisiert, dass die Bundesbürger von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nur unzureichend über ihre zu erwartenden Alterseinkünfte informiert werden.
Diese Entscheidung fällte das Amtsgericht München (AZ 261 C 2135/14) am 10.4.2014. Im vorliegenden Fall konnte eine Familie den gebuchten Urlaub letztlich nicht antreten, weil sie die vorgesehene Flugverbindung nicht rechtzeitig erreichen konnte.