Mit dem gestiegenen Risiko der Pflegebedürftigkeit (gestiegene Lebenserwartung, bessere medizinische Versorgung) geht auch das Risiko des drastischen Kapitalverzehrs einher. Was der nächsten Generation weitervererbt werden sollte, schwindet innerhalb weniger Jahre oder Monate.
In manchen Fällen werden die Leistungen für die Unterbringung in ein Pflegeheim zunächst vom Sozialamt vorgestreckt. Aber dieses holt sich die Ausgaben im Nachhinein wieder zurück und zwingt die Pflegebedürftigen zum Verkauf des Einfamilienhauses, zur Liquidierung von Vermögen oder zur Veräußerung privater Besitztümer. Besonders hart trifft es die direkten Verwandten und damit auch die Kinder, die wiederrum dann für die Kosten einzustehen haben, wenn alle Vermögenswerte der pflegebedürftigen Eltern aufgebraucht sind.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird vom medizinischen Dienst festgestellt. Danach wird in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegestufe festgestellt, anhand derer sich die Zahlungen bemessen. Problematisch kann dies durch die Nervosität bei dieser Interviewsituation oder einfach durch den Umstand sein, dass ältere Menschen die eigene Krankheit und den eigenen Hilfebedarf herunterspielen.
In zahlreichen privaten Absicherungsvarianten wird daher nicht nur auf das Urteil innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung abgestellt, sondern auch ein eigenes Punktesystem angewandt, um solchen weichen Faktoren entgegenzuwirken.
In den meisten Fällen kann von einer deutlichen Versorgungslücke ausgegangen werden. Die Kosten für eine ambulante oder sogar eine stationäre Pflege – z.B. nach einem Schlaganfall – können die eigenen finanziellen Möglichkeiten erheblich übersteigen. Je nach Pflegestufe zwischen 1.000 € und 3.500 € pro Monat - in einigen Fällen sogar noch mehr.
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